Unser erbrechtliches Dezernat berät Sie in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und unseren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Ermittlung des Nachlasswertes
  • Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
  • Durchführung von Erbscheinsverfahren
  • Nachlassabwicklung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (einschließlich Ergänzungs- und Zusatzansprüchen)
  • Realisierung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Durchführung von Erbauseinandersetzungen
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
  • Nachlasspflegschaft und
  • Testamentsvollstreckung.
Fachanwälte

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