Die gesetzlichen Erbregelungen entsprechen in den seltensten Fällen den Wünschen der Erblasser. Testamentarische oder erbvertragliche Gestaltungen – ggf. auch lebzeitige Schenkungen – sind daher zur Verwirklichung des Willens des Erblassers zumeist erforderlich. Dabei ist professioneller Rat unerlässlich.
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